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Der PKW-Führerschein der Klasse B ermöglicht das Fahren von Autos und leichten Nutzfahrzeugen. Die Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht zu Verkehrsregeln und praktisches Fahren. Nach erfolgreich abgelegter Theorie- und Fahrprüfung erhält man die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist ab 18 Jahren erhältlich und ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.

Klasse B

Gültigkeit:
Unbefristet (bei Ersterteilung ab dem 19.01.2013 jedoch mit Verwaltungsaufwand alle 15 Jahre zu erneuern – keine neue Prüfung nötig)

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Fahrzeugarten:

  • Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Maximal 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg nur, wenn die Kombination nicht mehr als 3.500 kg wiegt

Einschluss der Klassen:

  • AM (z. B. Mofas, Roller bis 45 km/h)
  • L (z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h)

Prüfungen erforderlich:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Besonderheiten:

  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) möglich
  • Erweiterbar durch Klasse B96 oder BE für schwerere Anhänger
  • Automatikregel: Wer auf Automatik lernt, darf nur Automatik fahren (außer mit zusätzlicher Fahrerschulung)

International gültig:

  • Innerhalb der EU und des EWR voll anerkannt
  • Außerhalb je nach Land (teilweise internationale Fahrerlaubnis erforderlich)

Klasse BE

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Schlüsselzahl 197

Einführung:
April 2021 (Deutschland)

Zugehörigkeit:
Erweiterung zur Führerscheinklasse B

Zweck:
Erlaubt das Fahren von Schaltfahrzeugen, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Fahrzeugarten:

  • Wie bei Führerscheinklasse B
    (Kfz bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze, Anhängerregelung wie bei Klasse B)

Voraussetzungen für B197-Eintrag:

  • Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
  • Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen in der Fahrschule
  • 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf Schaltwagen (interne Prüfung, keine TÜV-Prüfung)

Eintragung im Führerschein:

  • Im Führerschein steht: Klasse B mit Schlüsselzahl „197“

Besonderheiten:

  • Keine Einschränkung mehr auf Automatikfahrzeuge, trotz Automatikausbildung
  • Gilt nur für Klasse B – bei Erweiterung auf andere Klassen (z. B. BE, C, D) gelten ggf. wieder Automatikbeschränkungen, wenn diese Prüfungen auf Automatikfahrzeugen abgelegt werden
  • Nachträgliches Hinzufügen von B197 zur bestehenden Klasse B nicht möglich (nur bei Ersterteilung von B)

Gültigkeit:
Unbefristet, aber Führerschein alle 15 Jahre zu erneuern (nur Dokument, keine neue Prüfung)

International gültig:
Ja, EU-weit anerkannt