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Der LKW-Führerschein der Klasse C berechtigt zum Fahren von Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen. Die Ausbildung umfasst theoretische Schulungen zu Verkehrsregeln und Sicherheit sowie praktische Fahrstunden. Nach bestandener Prüfung erhält man die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist ab 21 Jahren erhältlich und ermöglicht das Fahren größerer Nutzfahrzeuge.

C1

Gültigkeit:

  • 5 Jahre gültig
  • Verlängerung alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest und augenärztlichem Gutachten

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei entsprechender beruflicher Qualifikation (z. B. Berufskraftfahrer-Ausbildung)

Voraussetzung:

  • Besitz der Führerscheinklasse B

Fahrzeugarten:

  • Kraftfahrzeuge (außer Busse) mit
    • einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
    • maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt

Einschluss der Klassen:

  • Keine

Prüfungen erforderlich:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Ärztliche Anforderungen:

  • Allgemeinärztliches Gutachten
  • augenärztliches Gutachten

Besonderheiten:

  • Häufig genutzt für leichte Lkw, Wohnmobile oder Rettungsfahrzeuge
  • Klasse C1 ist Bestandteil der Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) bei gewerblichem Einsatz
  • Keine Personenbeförderung erlaubt (außer privat oder mit Zusatzqualifikation)

International gültig:

  • Innerhalb der EU und EWR anerkannt
  • Außerhalb je nach Land (ggf. internationale Fahrerlaubnis notwendig)

C1E

Gültigkeit:

  • 5 Jahre gültig
  • Verlängerung alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest und augenärztlichem Gutachten

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei entsprechender beruflicher Qualifikation (z. B. Berufskraftfahrer-Ausbildung)

Voraussetzung:

  • Besitz der Klassen C1 und B

Fahrzeugarten:

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit
    • mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    • Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Einschluss der Klassen:

  • BE (Anhänger zur Klasse B)
  • D1E, sofern D1 vorhanden ist

Prüfungen erforderlich:

  • Theoretische Prüfung (verkürzt, wenn C1 vorhanden ist)
  • Praktische Fahrprüfung

Ärztliche Anforderungen:

  • Allgemeinärztliches Gutachten
  • Sehtest / augenärztliches Gutachten

Besonderheiten:

  • Ideal für das Fahren mit großen Anhängern hinter leichten Lkw oder großen Wohnmobil-Kombinationen
  • Bei gewerblicher Nutzung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich (gemäß BKrFQG)
  • Keine Personenbeförderung erlaubt (außer mit Klasse D1E)

International gültig:

  • EU- und EWR-weit anerkannt
  • In anderen Ländern je nach Regelung (evtl. internationale Fahrerlaubnis notwendig)

C

Gültigkeit:

  • 5 Jahre gültig
  • Verlängerung alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest und augenärztlichem Gutachten

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre bei:
    • Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG)
    • Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, THW

Voraussetzung:

  • Besitz der Führerscheinklasse B

Fahrzeugarten:

  • Kraftfahrzeuge (außer Busse) mit
    • mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
    • maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt

Einschluss der Klassen:

  • C1

Prüfungen erforderlich:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Ärztliche Anforderungen:

  • Allgemeinärztliches Gutachten
  • Sehtest / augenärztliches Gutachten

Besonderheiten:

  • Voraussetzung für gewerbliche Lkw-Fahrten
  • Für gewerblichen Einsatz zusätzlich: Grundqualifikation nach BKrFQG
  • Beliebt im Transportgewerbe, Logistik, aber auch bei Rettungsdiensten und Behörden
  • Keine Personenbeförderung erlaubt (außer privat oder mit Klasse D)

International gültig:

  • EU- und EWR-weit anerkannt
  • In Drittstaaten je nach Regelung (internationale Fahrerlaubnis ggf. erforderlich)

CE

Gültigkeit:

  • 5 Jahre gültig
  • Verlängerung alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest und augenärztlichem Gutachten

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre bei:
    • Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder Berufsausbildung nach BKrFQG)
    • Sonderregelungen für Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, THW

Voraussetzung:

  • Besitz der Führerscheinklasse C

Fahrzeugarten:

  • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit
    • über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unbegrenzt (in der Praxis bis ca. 40 t)

Einschluss der Klassen:

  • C1E
  • BE

Prüfungen erforderlich:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Ärztliche Anforderungen:

  • Allgemeinärztliches Gutachten
  • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten

Besonderheiten:

  • CE ist die höchste Lkw-Klasse für Zugkombinationen
  • Wird häufig für Sattelzüge, Gliederzüge und Fernverkehr benötigt
  • Bei gewerblichem Einsatz: Pflicht zur Grundqualifikation nach BKrFQG
  • Verlängerung alle 5 Jahre, unabhängig vom Alter

International gültig:

  • EU- und EWR-weit anerkannt
  • In Drittstaaten ggf. mit zusätzlicher internationaler Fahrerlaubnis