Der Bus-Führerschein der Klasse D ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen, die mehr als acht Personen befördern. Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Schulungen zu Verkehrssicherheit und Fahrtechnik. Nach bestandener Prüfung erhält man die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist ab 24 Jahren erhältlich und ermöglicht den gewerblichen Personentransport.
D1
Gültigkeit:
- 5 Jahre gültig, danach Verlängerung mit:
- ärztlichem Attest
- augenärztlichem Gutachten
- ggf. Reaktionstest / leistungspsychologische Untersuchung
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre mit Berufsausbildung (z. B. Berufskraftfahrer im Personenverkehr oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung:
- Besitz der Führerscheinklasse B
Fahrzeugarten:
- Kraftomnibusse mit:
- mehr als 8, aber max. 16 Fahrgastplätzen (zzgl. Fahrersitz)
- Länge des Fahrzeugs: max. 8 Meter
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt
Einschluss der Klassen:
- Keine
Prüfungen erforderlich:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Ärztliche Anforderungen:
- Allgemeinärztliche Untersuchung
- Augenärztliches Gutachten
- ggf. leistungspsychologische Untersuchung (z. B. Reaktionstest)
Besonderheiten:
- Erlaubt das Fahren kleinerer Busse (z. B. Shuttlebusse, Kleinbusse für Vereine, Schulen, Betriebe)
- Keine Stehplätze erlaubt
- Gewerbliche Nutzung nur mit Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) möglich
- Erweiterbar durch D1E (für Anhänger über 750 kg)
International gültig:
- EU- und EWR-weit anerkannt
- In Drittstaaten je nach Regelung (ggf. internationale Fahrerlaubnis erforderlich)
D1E
Gültigkeit:
- 5 Jahre gültig, danach Verlängerung mit:
- ärztlichem Attest
- augenärztlichem Gutachten
- ggf. Reaktionstest / leistungspsychologische Untersuchung
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung im Personenverkehr (z. B. Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung:
- Besitz der Führerscheinklasse D1
Fahrzeugarten:
- Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Gesamtlänge der Fahrzeugkombination darf 12 Meter nicht überschreiten
Einschluss der Klassen:
- BE
- D1
Prüfungen erforderlich:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Ärztliche Anforderungen:
- Allgemeinärztliche Untersuchung
- Augenärztliches Gutachten
- ggf. Reaktionstest / leistungspsychologische Eignungsdiagnostik
Besonderheiten:
- Einsatz v. a. für kleine Busse mit großem Gepäckanhänger oder technischer Ausrüstung (z. B. im Vereins-, Schul- oder Shuttleverkehr)
- Gewerbliche Nutzung erfordert zusätzlich: Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
- Stehplätze weiterhin nicht erlaubt – nur Sitzplätze
International gültig:
- EU- und EWR-weit anerkannt
- In Drittstaaten ggf. mit internationaler Fahrerlaubnis
D
Gültigkeit:
- 5 Jahre gültig, danach Verlängerung mit:
- ärztlichem Attest
- augenärztlichem Gutachten
- ggf. Reaktionstest / leistungspsychologische Untersuchung
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 21 Jahre bei:
- abgeschlossener Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation nach BKrFQG)
- 18 Jahre bei:
- Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder Berufskraftfahrer im Personenverkehr
Voraussetzung:
- Besitz der Führerscheinklasse B
Fahrzeugarten:
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Begrenzung nach oben)
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt
- Keine Längenbegrenzung des Fahrzeugs
Einschluss der Klassen:
- D1
Prüfungen erforderlich:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Ärztliche Anforderungen:
- Allgemeinärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- ggf. Reaktions- und Belastungstest
Besonderheiten:
- Für gewerblichen Einsatz (z. B. Linien- oder Fernbusverkehr) ist eine (beschleunigte) Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich
- Stehplätze erlaubt
- Einsatz im ÖPNV, Reiseverkehr, Schulbusverkehr usw.
International gültig:
- EU- und EWR-weit anerkannt
- In Drittstaaten je nach nationaler Regelung (ggf. mit internationaler Fahrerlaubnis)
DE
Gültigkeit:
- 5 Jahre gültig, danach Verlängerung mit:
- ärztlichem Attest
- augenärztlichem Gutachten
- ggf. Reaktionstest / leistungspsychologische Untersuchung
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 21 Jahre mit abgeschlossener Grundqualifikation nach BKrFQG
- 18 Jahre bei Berufsausbildung (z. B. Fachkraft im Fahrbetrieb oder Berufskraftfahrer Personenverkehr)
Voraussetzung:
- Besitz der Führerscheinklasse D
Fahrzeugarten:
- Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Keine Begrenzung der Gesamtlänge oder der Fahrgastanzahl
Einschluss der Klassen:
- BE, D1E, D
Prüfungen erforderlich:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Ärztliche Anforderungen:
- Allgemeinärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- ggf. Reaktionstest oder Belastungstest
Besonderheiten:
- Erforderlich für Reisebusse oder Linienbusse mit Anhänger (z. B. Gepäck-, Fahrrad- oder Technikanhänger)
- Gewerblicher Einsatz nur mit Grundqualifikation nach BKrFQG
- Auch bei Sonderverkehren wie Flughafen-Shuttles oder Touristikfahrten mit Anhänger häufig benötigt
International gültig:
- EU- und EWR-weit anerkannt
- In Drittstaaten ggf. mit internationaler Fahrerlaubnis erforderlich